{"id":37,"date":"2013-06-16T13:11:19","date_gmt":"2013-06-16T13:11:19","guid":{"rendered":"http:\/\/stiftung-dia.de\/cms\/?page_id=37"},"modified":"2021-07-07T19:27:14","modified_gmt":"2021-07-07T19:27:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stiftung-dia.de\/cms\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten helfen, ohne Ansehen der Person, Konfession oder Rasse. Diese Ziele langfristig zu sichern und die Jugend- und Seniorenarbeit der Kirchengemeinde zu unterst\u00fctzen ist der Leitgedanke der Stiftung Diakonie im Achental. Um dies zu erreichen, bem\u00fcht sich die Stiftung, ihr Grundstockverm\u00f6gen so zu steigern, dass auch gr\u00f6\u00dfere Aufgaben schon aus den Ertr\u00e4gen finanziell wirkungsvoll begleitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1&nbsp;<\/strong><br \/>\n<strong>Name, Sitz, Zweck und Zugeh\u00f6rigkeit zum Diakonischen Werk Bayern<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die \u201eStiftung Diakonie im Achental\u201c mit Sitz in Marquartstein ist eine rechtsf\u00e4hige kirchliche Stiftung des b\u00fcrgerlichen Rechts im Sinne des Art. 21 und des Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Stiftungsgesetzes. Sie verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar mildt\u00e4tige, gemeinn\u00fctzige und kirchliche Zwecke des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n(2) Zweck der Stiftung ist es, die diakonische Arbeit in der Region Achental, hier besonders in den kommunalen Gemeindebereichen Grassau, Staudach, Marquartstein, Unterw\u00f6ssen sowie Schleching zu unterst\u00fctzen.<br \/>\nInsbesondere geschieht dies durch Zusch\u00fcsse zu den Personalkosten in den Bereichen der diakonischen Arbeit und dem Senioren- und Jugendbereich.<br \/>\n(3) Die Stiftung ist an das Bekenntnis und die Ordnungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebunden. Sie geh\u00f6rt im Sinne des Diakoniegesetzes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern als ordentliches Mitglied dem Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern \u2013 Landesverband der Inneren Mission e. V. \u2013 an und ist damit mittelbar auch dem Evangelischen Werk f\u00fcr Diakonie und Entwicklung angeschlossen.<br \/>\n(4) Bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ist die Stiftung bestrebt, f\u00fcr ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter einzutreten.<br \/>\n(5) Die Stiftung ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2<\/strong><br \/>\n<strong>Grundstockverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Grundstockverm\u00f6gen der Stiftung betr\u00e4gt 150.000,00 \u20ac (Stand: 31.12.2020).<br \/>\n(2) Das eingebrachte Stiftungsverm\u00f6gen ist unangreifbares Grundstockverm\u00f6gen.<br \/>\n(3) Das Stiftungsverm\u00f6gen kann durch Zustiftungen erh\u00f6ht werden.<br \/>\n(4) Das Stiftungsverm\u00f6gen ist nach den Grunds\u00e4tzen einer sicheren und wirtschaftlichen Verm\u00f6gensverwaltung anzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 3<\/strong><br \/>\n<strong>Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Stiftung erf\u00fcllt ihre Aufgaben<br \/>\n\u2013 aus den Ertr\u00e4gen des Stiftungsverm\u00f6gens<br \/>\n\u2013 aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht ausdr\u00fccklich zur St\u00e4rkung des Grundstockverm\u00f6gens bestimmt sind.<br \/>\n(2) Mittel der Stiftung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. M\u00f6gliche Zugewinne oder Zustiftungen sind ebenfalls satzungsgem\u00e4\u00df zu verwenden. Aussch\u00fcttungen aus dem Stiftungsverm\u00f6gen sind unzul\u00e4ssig. Stifter, Zustifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.<br \/>\n(3) Bis zu einem Drittel des \u00dcberschusses der Einnahmen \u00fcber den Kosten aus der Verm\u00f6gensver-waltung kann j\u00e4hrlich einer Werterhaltungsr\u00fccklage oder dem Grundstockverm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden.<br \/>\n(4) Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Unterst\u00fctzungen, Zuwendungen oder Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<br \/>\n(5) Auf die Gew\u00e4hrung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht kein Rechtsanspruch.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong>Organ der Stiftung<\/strong><\/p>\n<p>Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\n<strong>Stiftungsvorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:<br \/>\na) einem vom Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein bestimmten Mitglied, das mit der Betreuung der Stiftung beauftragt ist,<br \/>\nb) einem\/einer hauptamtlichen Mitarbeiter(in) der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein, der\/die dort die diakonischen Belange praktisch vertritt, ersatzweise einem Gemeindeglied in vergleichbarer Funktion,<br \/>\nc) einem Mitglied aus dem Kreis der ehrenamtlich f\u00fcr diakonische Belange t\u00e4tigen Mitarbei-ter(innen) der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein, das der aktive Kreis der Mitarbeiter(innen) vorschl\u00e4gt und das durch den Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein best\u00e4tigt wird.<br \/>\nd) Der Stiftungsvorstand kann auf einstimmigen Beschluss eine(n) Ehrenvorsitzende(n) der Stiftung ernennen. Diese(r) ist nicht Mitglied des Stiftungsvorstandes und nimmt nicht an Vorstandssitzungen teil.<br \/>\n(2) Der Stiftungsvorstand soll geschlechtergerecht besetzt sein. Das gilt auch f\u00fcr die geschlechtergerechte Besetzung des vorsitzenden und des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds des Stiftungsvorstandes.<br \/>\n(3) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden f\u00fcr die Zeit von vier Jahren berufen. Wieder\u00acholte Berufung ist m\u00f6glich. Mit Erreichen des 78. Lebensjahres oder per Beschluss von zwei Drittel der Mitglieder des Kirchenvorstandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein scheiden die Mitglieder des Stiftungsvorstandes aus.<br \/>\n(4) Der\/die Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist das Mitglied gem. \u00a7 5 Abs. 1 a), das mit der Stiftungsarbeit durch den Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein betraut wurde.<br \/>\n(5) Der Stiftungsvorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied. Das vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied f\u00fchren die Gesch\u00e4fte und vertreten den Vorstand der Stiftung nach au\u00dfen. Sie haben jeweils Einzelvertretungsmacht. Im Innenverh\u00e4ltnis darf das stellvertretende vorsitzende Mitglied von seiner Vertretungsvollmacht jedoch nur im Fall der Verhinderung der\/des Vorsitzenden Gebrauch machen. Einfache Gesch\u00e4fte der laufenden Verwaltung erledigt das vorsitzende, im Verhinderungsfall das stellvertretende vorsitzende Mitglied in eigener Zust\u00e4ndigkeit.<br \/>\n(6) Der Stiftungsvorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n(7) Die Sitzungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden vom vorsitzenden Mitglied des Stif\u00actungsvorstandes oder auf Wunsch eines weiteren Mitgliedes des Stiftungsvorstandes rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren.<br \/>\n(8) Die T\u00e4tigkeit im Stiftungsvorstand geschieht ehrenamtlich. Nachgewiesene Auslagen werden, soweit sie in Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit entstehen, auf Antrag erstattet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n<strong>Aufgaben des Stiftungsvorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung. Er hat insbesondere<br \/>\n\u2013 eine sichere und wirtschaftliche Verm\u00f6gensverwaltung zu betreiben<br \/>\n\u2013 \u00fcber die Vergabe der Ertr\u00e4ge zu entscheiden<br \/>\n\u2013 einen Voranschlag und die Jahresrechnung zu erstellen<br \/>\n\u2013 die Mitglieder des Kirchenvorstandes der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde<br \/>\nMarquartstein einmal j\u00e4hrlich zu informieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 7<\/strong><br \/>\n<strong>Stiftungsaufsicht und Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Stiftungsaufsicht wird vom Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern \u2013 Landeskirchenstelle \u2013 ausge\u00fcbt.<br \/>\n(2) Vor Beginn eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres hat die Stiftung einen Voranschlag, der Grundlage f\u00fcr die Verwaltung sein soll, der Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rde vorzulegen.<br \/>\n(3) Nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres ist innerhalb von sechs Monaten die Jahresrechnung zu erstellen und mit einer Verm\u00f6gens\u00fcbersicht der Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rde vorzulegen.<br \/>\n(4) Die Protokolle der Beschl\u00fcsse des Stiftungsvorstandes sind der Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rde zeitnah zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n<strong>Rechnungsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n<strong>Aufhebung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Beschl\u00fcsse \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung oder des Stiftungszwecks und die Umwandlung oder die Aufhebung der Stiftung sind mit der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Stiftungsvorstandes zu fassen und d\u00fcrfen die Steuerbeg\u00fcnstigung der Stiftung nicht beeintr\u00e4chtigen. Sie sind der Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rde und dem Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuzuleiten, welche \u00fcber die Genehmigung der Satzungs\u00e4nderungen entscheidet. Bei erheblicher \u00c4nderung des Stiftungszwecks sowie bei Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung ist vorher eine Stellungnahme der zust\u00e4ndigen Finanzbeh\u00f6rde und abschlie\u00dfend die Entscheidung der staatlichen Genehmigungsbeh\u00f6rde einzuholen.<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Stiftung nach Abzug der bestehenden Verbindlichkeiten an das Diakonische Werk Traunstein e. V. mit der Auflage, es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige und kirchliche Zwecke im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2 der Satzung in der Region des Achentals zu verwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\n<strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die Satzungs\u00e4nderung tritt mit Genehmigung der Stiftungsaufsicht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern \u2013 Landeskirchenstelle \u2013 in Kraft.<\/p>\n<p>gez. Volkmar D\u00f6ring, Vorsitzender des Stiftungsvorstands<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen mit den ihr zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten helfen, ohne Ansehen der Person, Konfession oder Rasse. 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